wichtige Artikel, die in der Nordwest-Zeitung erschienen sind
Hoffnung auf viele Arbeitsplätze - 20.6.12
Wildeshauser Protest prallt ab - 19.6.12
Änderung im kleinsten Bebauungsplan gefordert - 18.6.12
Bebauungspläne sollen Satzung werden - 12.6.12
CDU will Information zu Ahlhorn - 8.5.12
Pläne für Flugpark liegen öffentlich aus - 27.4.12
Anmerkung des Webmasters: Die Bauleitpläne können auch im Internet unter www.grossenkneten.de eingesehen werden. Dort "Aktuelles" und dann "Bauleitpläne" anklicken.
Artikel vom 20.6.2012 - Lesen Sie den Originalartikel nach unter: NWZonline
(Quelle: Nordwest-Zeitung, Oldenburg)
Hoffnung auf viele Arbeitsplätze
Kommunales Konversionsprojekt Flugplatz Ahlhorn geht in die Realisierungsphase
Flug-, Logistik- und Gewerbepark: Die Bauleitplanung ist – bis auf einen kleinen Bereich – abgeschlossen.
von Klaus Derke
Ahlhorn - Fünf von sechs
Bebauungsplänen für das mehr als 300 Hektar große Areal des ehemaligen
Militärflughafens Ahlhorn sind vom Rat beschlossen (NWZ
berichtete). Jetzt hat die Firma Bunte als Eigentümerin die Möglichkeit,
ihre weiteren Vorhaben im Bereich Gewerbe, Logistik und Fliegerei
umzusetzen. "Das, was Bunte bislang nur angedeutet hat, kann jetzt
realisiert werden", so CDU-Fraktionschefin Astrid Grotelüschen am Montag
im Rat. Sie hofft, dass sich jetzt weiteres Gewerbe ansiedelt und
Arbeits- und Ausbildungsplätze "sichtbar" werden.
"Ein weiterer
Meilenstein für den Flugplatz Ahlhorn", meinte FDP-Fraktionschefin Imke
Haake. Sie verwies auf die enorme Dimension des Konversionsprojektes. Es
sei jetzt der Rahmen für die weitere Entwicklung des Areals vorhanden.
Dass es endlich richtig losgehen kann, freute SPD-Fraktionschef Giese.
"Die
Firma Bunte hat mit uns, glaube ich, einen verlässlichen Partner
gefunden", sagte Carsten Grallert von der Gruppe Unabhängige über die
Zusammenarbeit von Gemeinde und Investor.
CDU, FDP, SPD und
Unabhängige stimmten in Gänze dem Paket aus Flächennutzungsplanänderung
und Bebauungsplänen zu. Zurückgestellt wurde einhellig lediglich ein
kleiner Bereich (B-Plan V) an der Kirchstraße, weil die Zweckbestimmung
"Fremdenbeherbergung" auf Initiative von CDU und FDP gestrichen werden
soll (NWZ berichtete).
Unterschiedliches
Abstimmungsverhalten legten die drei Vertreter der Kommunalen
Alternative an den Tag. KA-Fraktionschef Axel Janßen zeigte sich "nicht
ganz zufrieden" mit den Abwägungen des Planers. Janßen erinnerte an
seine seit Jahren formulierte strikte Ablehnung der zivil-gewerblichen
Fliegerei. Sie sei wirtschaftlich nicht darstellbar, ökologisch und
sozial nicht verantwortbar. Beim entsprechenden Bebauungsplan mit
Zweckbestimmung "Fliegerische Nutzung" stimmte Janßen dagegen, die
KA-Kollegen enthielten sich.
Die geplante Fliegerei in
Ahlhorn war Auslöser von einer großen Einspruchswelle aus Wildeshausen,
die einen Papierberg in "Telefonbuchstärke" erzeugte. "Ein einmaliger
Vorgang", meinte dazu Bürgermeister Bernasko. Im Wortlaut fast
identische Einsprüche gingen ein. Die Vorlagen habe man aus dem Internet
herunterladen können. Die Stadt wolle offenbar ein
Normenkontrollverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht anstrengen,
meinte Bernasko. Sowohl substanziell als auch materiell sehe er aber
keine Erfolgsaussichten für die Wildeshauser. Während die Wildeshauser
Einsprüche unzählige Seiten umfassen, hat zum Beispiel die
Nachbargemeinde Visbek kurz und knapp erklärt, das sie den Entwürfen für
die Bauleitplanung mit dem Vorbehalt zustimme, dass Platzrunden und
Warteschleifen der Flugzeuge nicht über ihrem Gebiet liegen dürfen. Dazu
verweisen die Visbeker auf ihre Stellungnahme zur beantragten
Flugbetriebsgenehmigung.
Laut Planer Joachim Mrotzek sind das
zwei getrennte Verfahren. "Die Zulässigkeit von Flugplätzen wird nicht
durch die Bauleitplanung geregelt", meinte Mrotzek. Laut
schalltechnischem Gutachten sei für das Hoheitsgebiet der Stadt
Wildeshausen eine Fluglärmbelastung, "die im Rechtssinne nicht
unerheblich ist", nicht zu erwarten, stellte der Planer fest.
Die Wildeshauser Beschwerde zielt aber offenbar auch auf die
Ausweisung von Gewerbeflächen überhaupt in der Nachbargemeinde ab.
Wildeshausen beansprucht, so scheint es, als "Mittelzentrum" die
Ausweisung von Gewerbe- und Industrieflächen zuerst für sich auf ihrem
Gebiet. Die Planung in Ahlhorn läuft da zuwider.
Artikel vom 19.6.2012 - Lesen Sie den Originalartikel nach unter: NWZonline
(Quelle: Nordwest-Zeitung, Oldenburg)
Wildeshauser Protest prallt ab
Kommunales Bauleitplanung und Flugbetriebsgenehmigung zwei verschiedene Dinge
Fast so dick wie ein Telefonbuch: Die öffentlichen und
privaten Einwände aus Wildeshausen sorgen für einen riesigen Haufen
Papier.
von Klaus Derke
Großenkneten - Der Versuch der
Stadt Wildeshausen, den geplanten Nachtflug in Ahlhorn zu verhindern,
hat im Planungs- und Umweltausschuss der Gemeinde Großenkneten zu
Kopfschütteln geführt. Über ihren Fachanwalt hat die Stadt die gesamte
Bauleitplanung des Nachbarn für das Konversionsprojekt Flugplatz Ahlhorn
auseinandernehmen lassen. Die beantragte Änderung der
Flugbetriebsgenehmigung sei aber ein ganz anderes Verfahren, unabhängig
davon, was die Bauleitplanung regele, stellte Planer Joachim Mrotzek
dazu am Montag fest. Die Gemeinde könne in so einem Verfahren relativ
wenig machen. Sein Fazit: Aus der Stellungnahme der Stadt Wildeshausen,
immerhin 68 Seiten umfassend, ergebe sich nichts, was dazu führen würde,
"dass die Planung in irgendeiner Weise zu ändern wäre."
Völlig
unverständlich sei, dass die Stadt Wildeshausen schon bei der
anstehenden Änderung des Flächennutzungsplanes für einen Teil des
Flugplatzes nachteilige Auswirkungen für sich erwarte. Die Darstellung
der bisherigen Sonderbaufläche "Fliegen/Gewerbe" werde in "Gewerbliche
Baufläche" geändert. "Wenn ich gegen das Fliegen wäre, würde ich mich
über diese Änderung freuen", so Mrotzek.
Der Kneter Rat hat am
Montagabend die Flächennutzungsplanänderung sowie vier der fünf
ausstehenden Bebauungspläne für das Areal (siehe Kasten) beschlossen.
Bebauungsplan Nr.
109/I: Eingeschränktes Industriegebiet (7 Hektar), mit dem Ausschluss
bestimmter Vorhaben. Der Vorentwurf sah ein Sondergebiet mit
Zweckbestimmung "Autohof" vor. Jetzt wird ein Gewerbegebiet ausgewiesen,
in dem auch der Autohof realisiert werden kann.
Bebauungsplan
Nr. 109/II A: Sonstiges Sondergebiet mit Zweckbestimmung "Fliegerische
Nutzung". Das sonstige Sondergebiet (115 Hektar) dient vorwiegend der
Unterbringung eines Flugplatzes sowie von Gewerbebetrieben, die mit
einer fliegerischen Nutzung des Gebietes vereinbar sind. Des Weiteren
findet parallel nördlich und südlich der Start- und Landebahn
Photovoltaiknutzung statt. In bestimmten Bereichen sollen auch
Einrichtungen für den Gemeinbedarf zugelassen werden.
Bebauungsplan
Nr. 109/II B: Sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung
"Photovoltaik" (SO Photovoltaik). Dieser Plan ist bereits im vergangenen
Jahr in Kraft getreten (32 Hektar).
Bebauungsplan Nr.
109/III: Gewerbe- und Industriegebiet mit Ausschluss bestimmter
Nutzungen. Des Weiteren ist ein kleiner Teilbereich als Sondergebiet mit
der Zweckbestimmung "Fremdenbeherbergung/Verwaltung" festgesetzt.
Insgesamt umfasst der Geltungsbereich laut Verwaltung rund 134 Hektar.
Bebauungsplan Nr. 109/IV: Sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung "Fremdenbeherbergung/Verwaltung". Es handelt sich um das Areal des Erdbeerbauern Osterloh. Fläche des Geltungsbereichs: rund 12 Hektar.
Bebauungsplan Nr. 109/V: Dieser Plan wurde auf Antrag der CDU/FDP zurückgestellt. Beim dem "Sonstigen Sondergebiet" mit der
Zweckbestimmung "Fremdenbeherbergung/Flächen und Einrichtungen für den
Gemeinbedarf/Forschung und Entwicklung" (5,8 Hektar) soll die
Zweckbestimmung "Fremdenbeherbergung" herausgenommen werden. Dafür ist
eine erneute Auslegung (vier Wochen) erforderlich.
Artikel vom 18.6.2012 - Lesen Sie den Originalartikel nach unter: NWZonline
(Quelle: Nordwest-Zeitung, Oldenburg)
Ahlhorn - Mit einer Fläche von
nur rund 5,8 Hektar ist der Bebauungsplan Nr 109/V "Flug-, Logistik- und
Gewerbepark Ahlhorn" der kleinste der fünf Bebauungspläne, die für das
mehr als 300 Hektar umfassende Gebiet des ehemaligen Militärflughafens
Ahlhorn auf den Weg gebracht werden.
Ein so genanntes "Sonstiges
Sondergebiet" mit der Zweckbestimmung "Fremdenbeherbergung/Flächen und
Einrichtungen für den Gemeinbedarf/Forschung und Entwicklung" soll hier,
angrenzend an die Kirchstraße, nach Vorstellung des
Flugplatzeigentümers Bunte entstehen.
Die CDU/FDP-Gruppe möchte
diesen Plan so nicht als Satzung verabschieden. Wie Gruppensprecherin
Astrid Grotelüschen (CDU) auf Nachfrage berichtete, soll die
Zweckbestimmung „Fremdenbeherbergung“ herausgenommen werden, um seitens
der Gemeinde Einflussmöglichkeiten darauf zu haben, was dort passiert.
"Bei konkreten Projekten zu dem Thema sind wir dann gerne bereit, den
Plan auch noch mal anzufassen", betonte Grotelüschen, dass man
grundsätzlich bereit sei, auch Vorhaben in diesem Bereich zu
unterstützen.
Da es an diesem Montag bereits um den endgültigen
Satzungsbeschluss geht, muss das Vorgehen noch geklärt werden. Die
Verwaltung muss erklären, ob es reicht, nur die eine Zweckbestimmung aus
diesem Bebauungsplan herauszunehmen oder ob eine Zurückstellung mit
erneuter Auslegung erforderlich wird. Das würde laut Grotelüschen eine
zeitliche Verzögerung von vier Wochen für die erneute Auslegung
bedeuten.
Auf das neue Feuerwehrhaus für die Freiwillige
Feuerwehr Ahlhorn, das auf dem Areal unter dem Punkt "Flächen und
Einrichtungen für den Gemeinbedarf" vorgesehen ist – wenn denn die
Gemeinde zu einer entsprechenden Regelung mit Bunte kommt und die
Politik es beschließt – hätte dies laut Grotelüschen keine Auswirkungen.
Alle anderen großen Bebauungspläne für den Flugpark, die an diesem
Montag zur Entscheidung anstehen (NWZ berichtete), bereiten aus Sicht der CDU keine Probleme.
Flugpark B-Plan Nummer 5 soll ohne Zweckbestimmung "Fremdenbeherbergung" beschlossen werden.
Artikel vom 12.6.2012 - Lesen Sie den Originalartikel nach unter: NWZonline
(Quelle: Nordwest-Zeitung, Oldenburg)
Bebauungspläne sollen Satzung werden
Kommunales Konversionsprojekt Flugplatz Ahlhorn – Aufbau des Asphalt-Mischwerkes hat bereits begonnen
Der Planungs- und Umweltausschuss bereitet die Empfehlungen für den Rat vor. Alles passiert an einem Tag.
von Klaus Derke
Großenkneten - Um 15.30 Uhr eine öffentliche Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses, um 17 Uhr eine nichtöffentliche Zusammenkunft des Verwaltungsausschusses und um 18.30 Uhr dann die öffentliche Ratssitzung. Am Montag, 18. Juni, soll im
Rathaus Großenkneten der Weg frei gemacht werden für die weitere Entwicklung des Flugparks Ahlhorn.
Im Zuge der Bauleitplanung für das "Konversionsprojekt Flugplatz Ahlhorn" sollen die fünf Bebauungspläne als Satzung beschlossen werden. Der Planungs- und Umweltausschuss wird die Beschlussempfehlungen beraten, die in den Verwaltungsausschuss gehen. Anschließend soll der Rat die Satzungen beschließen.
Derweil hat Firma Bunte vom Gewerbeaufsichtsamt die
Genehmigung zum vorgezogenen Maßnahmenbeginn für das geplante Asphalt-Mischwerk erhalten. Das war möglich, nachdem der Landkreis nach Beendigung der Auslegung der Bebauungspläne in der vergangenen Woche die
Planreife nach Paragraf 33 Baugesetzbuch erteilt hat, wie Projektentwickler Thomas Meiswinkel erklärte. Bunte hat mit dem Aufbau der Mischwerk-Module begonnen. Bis zur Inbetriebnahme wird es noch einige Wochen dauern. Wie die NWZ berichtete, soll das Mischwerk
laut Bunte eine Jahreskapazität von 150 000 Tonnen haben. Die Anlage mit einem Investitionsvolumen von rund 4,5 Millionen Euro soll nach modernsten energie- und umwelttechnischen Gesichtspunkten gebaut werden.
Gegen das Vorhaben gibt es unter anderem Einwendungen von privater Seite.
Die Sitzung des Rates am Montag hat neben der Bauleitplanung für den Flugplatz noch andere Themen auf der Tagesordnung. Dazu gehören die Wahl eines Bezirksvorstehers für Halenhorst und die Entwicklung der Internationalen Städtepartnerschaften
mit Evergem/Belgien und Suprasl/Polen. Es geht um Benennung von Gemeindestraßen im Baugebiet "Ahlhorn-Lemsen Nord", I. Bauabschnitt. Dazu wird der Rat auch die Preise für die Grundstücke in diesem Bereich festlegen. Thema ist der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 61 a
"Sandabbaufläche Kalksandsteinwerk Gräper". Zu Beginn der Beratungen sind Einwohnerfragestunden vorgesehen.
Artikel vom 8.5.2012 - Lesen Sie den Originalartikel nach unter: NWZonline
(Quelle: Nordwest-Zeitung, Oldenburg)
CDU will Information zu Ahlhorn
STI
WILDESHAUSEN - Eine umfassende Information über das Konversionsprojekt „Flugplatz Ahlhorn“ hat der CDU-Fraktionsvorsitzende Wolfgang Sasse bei der Wildeshauser Stadtverwaltung angemahnt. Die Gemeinde Großenkneten habe den Bebauungsplan Nr. 109/1, ll A, lll, lV, V („Flug-, Logistik- und Gewerbepark Ahlhorn“) ausgelegt. Einwendungen und Bedenken können bis 4. Juni erhoben werden. Sasse bittet darum, den Rat umfassend zu informieren. Die CDU will wissen, ob durch den Solarpark in Ahlhorn der Start- und Landebereich soweit eingeschränkt wird, dass Großflugzeuge den Flugplatz nicht mehr nutzen können. Außerdem stelle sich weiter die Frage nach einem Nachtflugbetrieb. Bürgermeister Dr. Kian Shahidi hatte im Frühjahr 2011 die Wildeshauser zu massenhaften Einwendungen gegen den Antrag der Flugplatz Ahlhorn GmbH auf einen 24-Stunden-Betrieb aufgerufen.
Artikel vom 18.4.2012 - Lesen Sie den Originalartikel nach unter: NWZonline
(Quelle: Nordwest-Zeitung, Oldenburg)
Solarpark soll deutlich erweitert werden
Flugpark Investor plant Aufstockung um 34 Megawatt Peak – Bauleitplanung geht in den Endspurt
17,5 Megawatt Peak ist die Leistung des bereits installierten Solarparks. Nun soll noch einmal das Doppelte dazu kommen.
von Klaus Derke
Ahlhorn - Schneller als
erwartet geht es nun doch mit der Bauleitplanung für den Flugpark
Ahlhorn weiter. In einer öffentlichen Sitzung des Planungs- und
Umweltausschusses soll das Gesamtpaket aus fünf Bebauungsplänen
vorbereitet werden für die Annahme als Entwurf und den
Auslegungsbeschluss. Die Sitzung, die zu Beginn für eine
Einwohnerfragestunde unterbrochen wird, findet am Montag, 23. April, ab
17 Uhr im Rathaus Großenkneten statt.
Wie Erster Gemeinderat Klaus Bigalke auf Nachfrage der NWZ
berichtete, soll der bereits vorhandene Solarpark auf dem Gelände
nördlich der Landebahn noch ein wenig erweitert werden. Es ist außerdem
geplant, auch auf einem Streifen südlich der Landebahn (Mindestabstand
jeweils 75 Meter von der Startbahnmitte) weitere Solarmodule zu
installieren. Laut Bigalke sollen nach den Plänen des Investors 34
Megawatt Peak (MWp) Leistung zusätzlich erzeugt werden. Das ist noch
einmal das Doppelte von dem bereits vorhanden Solarpark mit einer
Leistung von rund 17,5 Megawatt Peak.
Im Zuge der Bauleitplanung
wird mit dem Investor ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen. Mit
diesem Vertrag, werden die Aufgaben der Gemeinde und des Investors
festgelegt. Dabei geht es, wie die NWZ berichtete, unter anderem
um die Zuständigkeiten für das Straßennetz und die Leitungen auf dem
gesamten Areal. Darüber wurde lange intensiv verhandelt.