Artikel über den Flugplatz und seine Anlagen, die in der Nordwest-Zeitung erschienen sind
Artikel vom 25.8.2010 - Lesen Sie den Originalartikel nach unter: NWZonline (Quelle: Nordwest-Zeitung, Oldenburg)
Flugplatz: Wogen
wieder geglättet
Entwicklung Kreisausschuss
befasst sich erneut mit künftiger Nutzung in Ahlhorn
Der Antrag muss noch überarbeitet werden.
Dann geht er in die öffentliche Auslegung.
von Karsten Bandlow
Wildeshausen - Die Wogen haben sich deutlich geglättet, jedenfalls
im Struktur- und Wirtschaftsausschuss des Landkreises Oldenburg, der sich am
Dienstag erneut mit der künftigen Nutzung des ehemaligen Fliegerhorstes Ahlhorn
befasste.
Nachdem die Flugplatz Ahlhorn GmbH inzwischen einen konkreten Antrag bei der
Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in Oldenburg für die Konversion
des ehemaligen Militärflugplatzes gestellt hatte, ist das „Unbehagen“,
das noch in der letzten Ausschusssitzung am 15. Juni zum Ausdruck gebracht worden
war, der Erkenntnis gewichen: „Die haben genau das beantragt, was sie hier
angekündigt haben“, wie Erster Kreisrat Carsten Harings zu Beginn der Sitzung
feststellte. Dem mochte keines der Ausschussmitglieder wirklich widersprechen.
Rolf Eilers von der Flanke GmbH skizzierte anschließend die Eckpunkte des Antrags
der Flugplatz Ahlhorn GmbH, der, wie berichtet, einen Sonderlandeplatz mit Sichtflugverkehr
im 24-Stunden-Betrieb für Flugzeuge bis 14 Tonnen Maximalgewicht vorsieht.
Der Bauschutzbereich soll von bisher 15 Kilometern nach Westen und Osten auf
einen Radius von 1,5 Kilometern beschränkt werden, was nach Eilers’ Überzeugung
gewerblichen Passagierflug- oder Cargobetrieb ein für allemal ausschließt,
zumal dafür auch noch eine Instrumentenflugeinrichtung Voraussetzung wäre.
Schwerpunkt der fliegerischen Nutzung soll die so genannte Geschäftsfliegerei
mit kleinen und leisen Maschinen werden, die selten mehr als sechs Tonnen Abfluggewicht
aufweisen. Außerdem ist laut Antrag wie bisher Sportfliegerei sowie eine Nutzung
durch die Bundeswehr vorgesehen. Sollte sich wiederum ein Werftbetrieb in Ahlhorn
etablieren, sei maximal ein Start und eine Landung pro Woche zu erwarten, für
die jeweils eine Einzelgenehmigung erforderlich sei, so Eilers.
Nach Aussagen der Landesbehörde muss der Antrag noch überarbeitet werden,
bevor er für das Beteiligungsverfahren öffentlich ausgelegt wird. Wahrscheinlich
auch in Wildeshausen und Emstek, wo es starke Vorbehalte vor allem gegen Nachtflüge
gibt. In dieser Phase des Verfahrens können Anregungen und Bedenken vorgetragen
werden, was nach Auskunft von Harings auch der Landkreis tun wird. Erst danach
soll dem Ausschuss ein Beschlussvorschlag vorgelegt werden.