Artikel über den Flugplatz und seine Anlagen, die in der Nordwest-Zeitung erschienen sind
Artikel vom 5.8.2010 - Lesen Sie den Originalartikel nach unter: NWZonline (Quelle: Nordwest-Zeitung, Oldenburg)
Für Luftfahrzeuge
bis zu 14 Tonnen
Fliegerhorst Nur ein Sonderlandeplatz
kd
Ahlhorn - Die Flugplatz Ahlhorn GmbH hat eine Ausfertigung ihres
Antrags auf Flugbetriebsgenehmigung bei der Landesbehörde für Straßenbau
und Verkehr auch der Großenkneter Verwaltung übergeben. Das berichtete Bürgermeister
Volker Bernasko auf Nachfrage der NWZ. Gestellt worden sei der Antrag am 9. Juli.
Laut Bernasko wird von der Flugplatz Ahlhorn GmbH, wie bereits mehrfach angekündigt,
die Genehmigung für einen Sonderlandeplatz mit Sichtflug beantragt. Es sei
ein 24-Stunden-Betrieb für Luftfahrzeuge bis 14 Tonnen vorgesehen. Weiter werde
ein beschränkter Bauschutzbereich von 1,5 Kilometern beantragt. Bislang gelte
ein Bauschutzbereich von 15 Kilometern.
Bernasko fasst die beantragte fliegerische Nutzung so zusammen: Werkverkehr
im Rahmen der flugaffinen Nutzung (Werftbetriebe), Geschäftsfliegerei, Bundeswehr
(Sprungdienste), Privatfliegerei (Sportgruppe Ahlhorn, Luftfahrtverein Wildeshausen)
und Falllschirmsprungdienst (Ausbildung und Betrieb).
Laut Bernasko erwartet die Flugplatz Ahlhorn GmbH eine Entscheidung über den
Antrag innerhalb der nächsten drei bis sechs Monate.