Artikel über den Flugplatz und seine Anlagen, die in der Nordwest-Zeitung erschienen sind
Artikel vom 14.1.2010 - Lesen Sie den Originalartikel nach unter: NWZonline (Quelle: Nordwest-Zeitung, Oldenburg)
Ausschuss bremst Grundstücksgeschäft
aus
KREISTIERHEIM Einspruch gegen Übertragung
der Ex-Flugplatzfläche an Kneten
WILDESHAUSEN - Ausgebremst worden sind die Pläne
der Tierschutzgruppe Wildeshausen (TSGW) für ein Kreistierheim in der Holzhauser
Heide. Das Gelände, eine ehemalige Flugleitanlage, wurde von der Firma
Bunte beim Kauf des Fliegerhorstes Ahlhorn erworben. Das Unternehmen wollte
es zum Preis von 13 000 Euro an die Gemeinde Großenkneten verkaufen, die
es wiederum der TSGW zur Verfügung stellen will. Gegen diese Grundsübertragung
hat allerdings der so genannte Grundstücksverkehrsausschuss beim Landkreis
Einwände.
Der achtköpfige Ausschuss unter dem Vorsitz von Kreislandwirt Jürgen
Seeger tagt in der Regel alle sechs Wochen und befasst sich mit allen Grundstücksverkäufen
von einer Größe ab einem Hektar. Vor allem werde geprüft, ob
die Interessen der Landwirtschaft berührt seien, erläuterte Erster
Kreisrat Rolf Eilers. Genau dies scheint hier der Fall zu sein: Mehrere Landwirte
aus Wildeshausen hätten ihr Interesse an dem Grundstück bekundet.
Auch der Grundstücksverkehrsausschuss halte eine landwirtschaftliche Nutzung
für das 1,3 Hektar große Gelände, das zudem im Landschaftsschutzgebiet
liegt, für sinnvoller.
So lange der Fall nicht geklärt ist, werde der Landkreis auch den Bauantrag
der Tierschützer nicht bearbeiten. „Die Gruppe hat keinen Zugriff auf das
Grundstück“, so Eilers, „das Verfahren ist schwebend.“ Auch Großenkneten
sei noch nicht im Besitz der Fläche.
Die Gemeinde will sich damit nicht zufrieden geben. Sie hat ein Kölner
Rechtsanwaltsbüro mit der Wahrnehmung ihrer Interessen beauftragt, wie
Kämmerer Horst Looschen sagte. „Es ist vertraglich zwischen Bund und der
Firma Bunte vereinbart worden, dass wir das Grundstück erhalten.“ Der Vertrag
konnte aufgrund des Vetos der Grundstücksverkehrsausschusses aber noch
nicht unterschrieben werden.
Nun liegt der Fall beim Amtsgericht Wildeshausen. „Die Gemeinde Großenkneten
hat noch keine Anspruchsbegründung für die Fläche vorgelegt“,
sagte Amtsgerichtsdirektor Dr. Detlev Lauhofer. Nun sei die Frist letztmalig
bis Ende Januar verlängert worden. Großenkneten hatte bereits im
Herbst 2009 den Antrag beim Landwirtschaftsgericht gestellt.
TSGW-Vorsitzende Christina Poppe zeigte sich kämpferisch: „Wir halten an unseren Plänen für das Tierheim in Holzhausen fest.“ Jedoch sei die Situation „kompliziert“. Denkbar wäre auch eine andere Lösung: Das Gelände, das die Firma Bunte an die Gemeinde Großenkneten verkauft, muss kleiner als ein Hektar sein. Dann währe der Grundstücksverkehrsausschuss nicht mehr zuständig.