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Artikel vom 26.06.2014 - Lesen Sie den Originalartikel nach unter: NWZonline (Quelle: Nordwest-Zeitung, Oldenburg)
Nachtflugverbot lässt Protest verstummen
Genehmigungsbescheid für Ahlhorn löst keine Reaktionen aus - Auslegung endet heute
In Ahlhorn ist noch die Abnahme durch die Behörde offen. Dann gilt die neue Genehmigung.
von Ulrich Suttka
Ahlhorn/Großenkneten -
Es war ein Thema, bei dem einst so mancher in die Luft ging; die
fliegerische Nachnutzung des ehemaligen Fliegerhorstes in Ahlhorn.
Jetzt liegt seit rund einem Monat die Genehmigung durch die zuständige
niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in Oldenburg vor - und der Konflikt
hat sich offenbar in Luft aufgelöst. Mit der Begrenzung der
Flugbetriebszeit auf die Zeit von 6 bis 22 Uhr sowie der
Beschränkung auf Flugzeuge mit einem Höchststartgewicht bis zu
14 Tonnen ist der jahrelange Konflikt beigelegt worden. Das
Nachtflugverbot hat den Protest verstummen lassen.
Ein Indiz
dafür: Nicht ein Bürger hat bislang die öffentliche
Auslegung der 91-seitigen Genehmigung mit allen Details im Rathaus
Großenkneten eingesehen. Das berichtete Erster Gemeinderat Klaus Bigalke
am Mittwoch. Nur noch heute liegen die Unterlagen im Rathaus
aus. Zudem besteht alternativ die Möglichkeit, sie jederzeit im
Internet unter www.luftverkehr.niedersachsen.de in der Rubrik
Flugplatz-Genehmigungen einzusehen.
Im Kneter Rathaus war im
Mai die Genehmigung begrüßt worden. Die Kommune hatte sich
stets auch für eine fliegerische Nachnutzung eingesetzt. "Es gab
keine Reaktionen. Das scheint akzeptiert zu werden", so Bigalke
über seinen Eindruck von dem Echo in der Öffentlichkeit.
Auch bei der Landesbehörde hat es bisher keine Reaktionen auf den
Genehmigungsbescheid gegeben. Hier wird das Ende der Auslegung
der Unterlagen in den Gemeinden, neben Großenkneten auch Emstek,
Visbek und Wildeshausen, abgewartet. Wer den Bescheid in der
vorliegende Form nicht akzeptiert, dem bleibt jetzt nur noch
der Klageweg vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg.
"Dann muss nur noch die Abnahmeprüfung vor Ort in Ahlhorn erfolgen", so Olaf Neumann von der Landesbehörde zum weiteren Verfahren. Hier geht es unter
anderem um die Umsetzung der technischen Vorgaben, so bei der
Befeuerung. Später folgen regelmäßige Kontrollen des Flugplatzes.
Thomas Meiswinkel, Leiter der Projektentwicklung des Eigentümers, der Metropolpark
Hansalinie, bestätigte auf Nachfrage, dass diese Abnahme "zeitnah"
erfolgen solle. Zugleich erinnerte er daran, dass der
fliegerische Betrieb auch in den vergangenen fünf Jahren immer
gelaufen sei, so mit Segel- und Motorfliegern oder auch seitens der Bundeswehr als Mieter, die ihren Sprungdienst versehen habe.
Im Internetauftritt der Metropolpark Hansaline wird die "2650
Meter lange Start- und Landebahn für die fliegerische Nutzung im
Bereich der Businessfliegerei" als "marktentscheidender
Logistikvorteil" beworben.
www.metropolpark-hansalinie.de
zuletzt geändert am 30.5.14