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Artikel vom 28.05.2014 - Lesen Sie den Originalartikel nach unter: NWZonline (Quelle: Nordwest-Zeitung, Oldenburg)
Bahn frei für die zivile Fliegerei
Behörde erteilt Genehmigung von 6 bis 22 Uhr in Ahlhorn
Die Genehmigung liegt vor. Von 22 bis bis 6 Uhr ist das Fliegen in der Nacht verboten.
von Ulrich Suttka
Ahlhorn -
Nach einer Verfahrensdauer von rund dreieinhalb Jahren liegt die Genehmigung vor: Auf der Start- und Landebahn des einstigen Fliegerhorstes Ahlhorn ist jetzt die zivile
Flugnutzung von 6 Uhr bis 22 Uhr erlaubt. Sie ist begrenzt auf
Flugzeuge mit einem Gewicht von bis zu 14 Tonnen, und damit
auf kleine Ein- und Mehrsitzer. Diese "Konversionsgenehmigung"
für den Flugplatz Ahlhorn hat die zuständige Luftfahrtbehörde
bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
am Dienstag publik gemacht. Konversion steht für die Änderung von
einem ehemaligen Militärflughafen hin zur jetzigen zivilen
Nutzung. Die Behörde hat die sofortige Vollziehung der Genehmigung
angeordnet.
Großenknetens Erster Gemeinderat Klaus Bigalke zeigte sich gegenüber der NWZ
"zufrieden" mit der jetzt erfolgten Genehmigung. Eine auch
fliegerische Nachnutzung sei immer ein Ziel der Gemeinde gewesen,
verwies er auf die politischen Entscheidungen. "Wir haben immer wieder
nachgefragt", betonte er, dass die Kommune das Thema nie aus den
Augen gelassen habe.
Zu der Länge des Verfahrens verwies Bigalke auf die Proteste,
unter anderem aus der Nachbarstadt Wildeshausen, sowie die vielen
weiteren Einwendungen, die die Luftfahrtbehörde habe prüfen müssen.
Insbesondere mit ihrem Antrag im Dezember 2010 hatte die
Metropolpark Hansalinie GmbH (Firma Bunte) erheblichen Widerstand
ausgelöst. Damals hatte die Eigentümerin eine Fluggenehmigung
rund um die Uhr haben wollen. Viele befürchteten daher schlaflose
Nächte in Ahlhorn und umzu.
Erst als die Metropolpark Hansalinie
ihren Antrag im November 2012 änderte und die fliegerische Nutzung auf
die Zeit von 6 bis 22 Uhr beschränkte, nahm das Verfahren mehr
Fahrt auf. Auch in einem anderen wichtigen Punkt zog sie
die ursprünglichen Wünsche zurück: beim beschränkten
Bauschutzbereich. Dieser Radius rund um den Flugplatz Ahorn wurde
wesentlich verkleinert gegenüber den ursprünglichen Überlegungen.
In dem Bereich muss die Luftfahrtbehörde bei Bauten der
Baugenehmigung zustimmen, interessant insbesondere bei der Höhe von
Gebäuden.
Der Genehmigungsbescheid für den Sonderlandeplatz
Ahlhorn umfasst 91 Seiten. Er wird im Juni im Rathaus Großenkneten
öffentlich ausgelegt, ebenso bei den benachbarten Kommunen.
Luftaufnahmen vom Fliegerhorst Ahlhorn finden Sie auf LuftbildBlogger.de
Die Genehmigung nebst Anlage steht unter www.luftverkehr.niedersachsen.de
zuletzt geändert am 30.5.14