wichtige Artikel zu Themen zum Flugplatz, die in der Nordwest-Zeitung erschienen sind
Artikel vom 19.2.2011 - Lesen Sie den Originalartikel nach unter: NWZonline
„Salamitaktik“ ruft die Stadt auf den Plan
Flugplatz ruft die Bürger zu Einwendungen gegen Ahlhorner Antrag
auf
„Höchst bedenkliche Konstellation“: So kommentiert Shahidi
den Antrag aus Ahlhorn.
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Wildeshausen - Renommierte Gutachter hat die „Flugpark “ für das laufende Verfahren gewonnen. Darauf weist der Fachanwalt der Stadt Wildeshausen, Prof. Dr. Lutz Eiding, selber ausgewiesener Expert auf dem Gebiet Fluglärm, hin. Danach hat sich der Flugpark die Unterstützung der Firmen A.C.E. aus Köln, der Deutschen Flugsicherung (DFS) aus Langen und AVIA Consult aus Strausberg „gesichert“.
Seit Anfang der Woche liegt der umfangreiche Antrag auf eine
Änderungsgenehmigung der Flugplatz Ahlhorn GmbH öffentlich aus, so auch im
Wildeshauser Stadthaus. Aus dem einstigen Militärflughafen soll ein
Sonderflugplatz mit Sichtflugverkehr und 24-Stunden-Betrieb für Flugzeuge mit
bis zu 14 Tonnen Höchstgewicht werden. Am Ende der Woche reagiert die Stadt
Wildeshausen mit einer „ersten Einschätzung zu den Antragsunterlagen der
Die Stadt
Wildeshausen hatte bereits vor längerem Rechtsanwälte der Kanzlei Nickel mit der
Begleitung des Verfahrens beauftragt. Deren Experte Prof. Dr. Lutz Eiding
bestätigt zunächst, dass die Ahlhorner Flugplatzbetreiber aktuell nur die
Genehmigung für kleine Flugzeuge bis 14 Tonnen Maximalgewicht beantragt haben.
Dafür wären eine Start- und Landebahnlänge von 1800 Meter ausreichend. Vorhanden
sei aber bereits jetzt eine Start- und Landebahn ( )
mit 2300 Metern Länge, das hieße 500 Meter mehr, als antragsgemäß überhaupt
benötigt würden, so der Anwalt. Nach Einstufung der Deutschen Flugsicherung
könne Ahlhorn für Luftfahrzeuge der Kategorie D zugelassen werden, beispielsweise Typen wie die MD 11.
Flugzeuge der Kategorie D dürfen
aber auf dem Sonderlandeplatz derzeit gar nicht verkehren, weil hierfür ein
Nach Einschätzung von Eiding und seinen Kollegen handelt es sich
daher bei dem Antragsverfahren um eine „Salamitaktik“. Zunächst würden nur
kleine Flugzeuge im Sichtflugbetrieb beantragt, während mit der Genehmigung dem
Grunde nach schon wesentlich größere Flugzeuge gestattet werden. In einem
zweiten Schritt würde lediglich noch die Installation des beantragt, um
die großen Verkehre in einem „Minigenehmigungsverfahren“ abwickeln zu können,
heißt es.
Dagegen hätte die Stadt Wildeshausen kaum noch rechtliche Verhinderungsmöglichkeiten, meint der Anwalt. Der Stadt könnte nämlich dann
entgegengehalten werden, die Einführung des ILS diene ausschließlich der
Erhöhung der Verkehrssicherheit am Flugplatz.
Vor dem Hintergrund des
gleichzeitig für Ahlhorn beantragten 24-Stunden-Betriebs und der oft geltenden
Gleichung „Frachtflug ist Nachtflug“ teilt in seiner Stellungnahme ausdrücklich die Auffassung des
Fachanwaltes, „dass es sich um eine aus der Sicht der Stadt höchst bedenkliche
Konstellation handelt.“