wichtige Artikel zu Themen zum Flugplatz, die in der Nordwest-Zeitung erschienen sind
Artikel vom 15.2.2011 - Lesen Sie den Originalartikel nach unter: NWZonline
Sichtflug bis
maximal 14 Tonnen
Konversion Antrag für Ahlhorn liegt bis 14. März
öffentlich aus
Geschäfts- und Privatfliegerei, Werkverkehr, Bundeswehr-Übungen und Fallschirmspringerei sollen Schwerpunkt der fliegerischen Nutzung sein.
von Klaus Derke
Ahlhorn - Seit Montag liegt der Antrag
auf Änderungsgenehmigung der Flugplatz Ahlhorn GmbH auch im Rathaus
Großenkneten aus. Die Flugplatz GmbH beantragt die Konversion des ehemaligen
Militärflugplatzes Ahlhorn in einen Sonderlandeplatz mit Sichtflugverkehr. Es ist ein 24-Stunden-Betrieb
für Luftfahrzeuge bis 14 Tonnen Höchstabfluggewicht vorgesehen, heißt es in den
Erläuterungen. Das entspricht genau dem, was die Flugplatz Ahlhorn GmbH immer
wieder erklärt hat. Flugverkehr mit Großflugzeugen über 14 Tonnen soll nicht
stattfinden.
Laut Antragsunterlagen soll die fliegerische Nutzung zukünftig schwerpunktmäßig
innerhalb folgender Bereiche angesiedelt sein: Werkverkehr (Werftbetriebe,
Verbringung von Ersatz- und Spezialteilen), Geschäftsfliegerei, Sprungdienste
der Bundeswehr, Privatfliegerei (Sportfluggruppe Ahlhorn, Luftfahrtverein Wildeshausen-Ahlhorn) und
Fallschirmsprungdienst.
Ein schalltechnisches Gutachten liegt dem Antrag bei. Es untersucht und
bewertet die Auswirkungen des Vorhabens im Hinblick auf Fluglärmbelastung im
Umfeld des beantragten Sonderlandeplatzes. Die Befürchtungen der Bevölkerung
zur Fluglärmbelastung haben die Flugplatz Ahlhorn GmbH bewogen, über den eigentlichen Antragsgegenstand hinaus
zusätzliche Flugbewegungen mit Großflugzeugen im Rahmen des Gutachtens
untersuchen zu lassen, ist im Erläuterungsbericht nachzulesen. Obwohl
zusätzliche Verkehre von Großflugzeugen über 14 Tonnen „weder beantragt noch
durchgeführt werden“, heißt es. Zitat aus dem Erläuterungsbericht: „Die Gutachter kommen zu dem Ergebnis, dass selbst bei
einem solchen Szenario die für reine Wohngebiete geltenden Orientierungswerte
nicht annähernd erreicht werden. (...) Das bedeutet im Umkehrschluss, dass der
sich aus dem Antragsgegenstand ergebende Fluglärm gänzlich unbedenklich und
nahezu zu vernachlässigen ist.“ Auch die Nachbarkommunen werden zu dem Vorhaben
gefragt. So hat der Planungs-, Umwelt-, Bau- und Wegeausschuss des Emsteker
Rates mehrheitlich der geplanten fliegerischen Nutzung des Flugplatzes Ahlhorn durch Luftfahrzeuge bis 14
Tonnen zugestimmt.
Die Flugplatz Ahlhorn GmbH hat bei der Niedersächsischen Landesbehörde für
Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Oldenburg, Luftfahrtbehörde, die
Erteilung einer Änderungsgenehmigung für einen Sonderlandeplatz auf dem Gelände
des ehemaligen Militärflugplatzes Ahlhorn gemäß § 6 des Luftverkehrsgesetzes
beantragt. Der Antrag nebst Begründung und schalltechnischem Fluglärmgutachten
liegt bis zum 14. März 2011 im Rathaus Großenkneten zu den Geschäftszeiten zur
Einsichtnahme aus.